Ablauf der Therapie
Nach einem ausführlichen Erstgespräch und einer Befunderhebung, wird ein gemeinsames Therapieziel definiert. In den Therapieeinheiten wird mit physiotherapeutischen Techniken und zusätzlich therapeutischen Maßnahmen (Kinesiotape, Elektrotherapie, Ultraschall,…) auf das Ziel hingearbeitet. Außerdem erhalten Sie von uns „Hausübungen“. Die Durchführung der Übungen ist notwendig eine Besserung der Symptome zu gewähren.
Wahlpraxis und Bezahlung
PHYSIO-KÖST ist eine Wahlpraxis. Das bedeutet, dass Sie für die physiotherapeutischen
Behandlungen eine Honorarnote ausgestellt bekommen, welche innerhalb von 14 Tagen zu
begleichen ist. Anschließend können Sie mit der Rechnung, der Zahlungsbestätigung und
dem original Überweisungsschein bei Ihrer Krankenversicherung um die Rückerstattung des
Kassenanteils ansuchen.
Im Falle einer Zusatzversicherung erkundigen Sie sich, ob der Selbstbehalt ambulanter
Leistungen übernommen wird.
Kosten
Eine Therapieeinheit von 45Minuten kostet 60 Euro und von 30 Minuten 42 Euro.
Physiotherapie
Osteopathie
PODOTHERAPIE
Ärztliche Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche
Verordnung notwendig. Diese erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Auf der
Überweisung sollten eine medizinische Diagnose, die verordnete Behandlung (z.B.:
Bewegungstherapie, Einzelheilgymnastik, Heilmassage,…) sowie die Behandlungsanzahl
vermerkt sein.
Im Bereich der Prävention erfolgt die Betreuung durch Physiotherapeuten auch ohne
ärztliche Verordnung.
Bewilligungen
Je nach Krankenkassa ist eine chefärztliche Bewilligung für die erste Therapieserie
erforderlich. Bitte informieren Sie uns über bereits in Anspruch genommene Therapien.
Denn bei einer neuen Therapieserie, mit weniger als 13 Wochen Abstand zur Letzten ist auf
jeden Fall eine chefärztliche Bewilligung einzuholen. Dies können auch wir für sie erledigen.
Hausbesuche müssen ab dem ersten Besuch chefärztliche bewilligt sein.